Prozess gegen Friedenspreisträger*innen vertagt
Am 1. September zeichnete der Aachener Friedenspreis e.V. die Wissenschaftler*innen für den Frieden aus der Türkei mit seinem gleichnamigen Preis aus. Am 27. September fand nun eine weitere Gerichtsverhandlung gegen vier der Wissenschaftler*innen statt, die im Frühjahr dieses Jahres bis zu 40 Tage lang in Untersuchungshaft saßen. Die Verhandlung war sehr kurz und wurde auf den 22. Dezember vertagt. Ein neu geschaffener Artikel des türkischen Strafgesetzbuchs, Artikel 301 zur Beleidigung des türkischen Staates, der türkischen Behörden etc. wurde bislang nicht durch das Justizministerium genehmigt und kann daher noch nicht offiziell angewandt werden. Dieser Vorwurf gegenüber den Wissenschaftler*innen steht jedoch seit April im Raum. Erneut erfolgte auch kein Freispruch vom Vorwurf der Terrorpropaganda nach Artikel 7/2 des Antiterrorgesetzes.
„Das war natürlich keine Überraschung, genau, was wir erwartet haben“, kommentiert Esra Mungan, eine der vier Angeklagten, die am Antikriegstag in Aachen den Friedenspreis entgegennahm. Sie kann dem langwierigen Prozess jedoch auch etwas Positives abgewinnen. Mit jedem Verhandlungstag haben die Wissenschaftler*innen die Gelegenheit, ihre Positionen und Forderungen erneut öffentlich zu machen und zu untermauern. „Wir wollen auch Aufmerksamkeit auf alle anderen nicht-gesetzlichen Verfahren lenken, wie z.B. Verhaftungen von Student*innen, von Schriftsteller*innen, Journalist*innen etc.“ so Mungan.
Nachdem sie am 11. Januar 2016 die Petition „Wir werden nicht Teil dieses Verbrechens sein“ veröffentlicht hatten, wurden die 1128 Wissenschaftler*innen mit zahllosen Repressionen überzogen. Viele verloren ihre Arbeit und wurden in ihren Lehr- und Forschungstätigkeiten massiv eingeschränkt. Es folgten eine Reihe von Anklagen und Prozessen, Alltag und Ansehen unzähliger Unterzeichner*innen des Appells wurden zerstört. Um ihre Vorwürfe zu untermauern, setzte die türkische Regierung nach dem versuchten Militärputsch im Juni wiederholt die Wissenschaftler*innen für den Frieden und ihr Anliegen, den Kurdenkonflikt friedlich zu lösen, mit der Gülen-Bewegung gleich. „Sie wurden mit den putschenden Anhänger*innen einer “Bewegung” in einen Topf geworfen, gegen die sie ihre ganze akademische Laufbahn über gekämpft hatten“ empört sich Mungan über diese alzu offensichtliche Diffamierung.
Der Aachener Friedenspreis e.V. verurteilt scharf das Verhalten der türkischen Regierung und Justiz. „Den Zeitpunkt eines Prozesses von der Genehmigung neuer Rechtsnormen abhängig zu machen, nur um Personen eines neuen Tatbestandes beschuldigen zu können, passt zum willkürlich diffamierenden Verhalten, das die türkischen Behörden spätestens seit dem Putschversuch an den Tag legen“ kommentiert Lea Heuser, Pressesprecherin des Vereins. „Dabei ist schon die Tatsache absurd, für einen Friedensappell überhaupt vor Gericht gezerrt zu werden“.
Folgend dokumentieren wir die Pressemitteilung von Esra Mungan anlässlich des aktuell vertagten Prozesses.
An die Presse und Öffentlichkeit
Als Academics for Peace sind wir am 11. Januar 2016 mit der Petition “Wir werden nicht Teil dieses Verbrechens sein” an die Öffentlichkeit getreten. Seither erkennen wir jeden Tag aufs Neue, wie berechtigt und dringlich unsere dort formulierte Forderung nach der Herstellung des gesellschaftlichen Friedens ist. Weil wir Frieden gefordert und angesichts der Lage der Gesellschaft und der Region, in der wir leben, unsere Stimme erhoben haben; weil wir nicht bereit waren, wegzusehen und “Gehorsam” zu leisten, wurden wir für “schuldig” erklärt. Dass wir das Problem benannt und Lösungen vorgeschlagen haben, wurde uns zum Vorwurf gemacht. Wir waren bereit als Wissenschaftler*innen unsere gesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen; dafür haben wir in vielerlei Hinsicht einen hohen Preis bezahlt und müssen nach wie vor für dieses “Verbrechen” “büßen”.
Wir haben unzählige existentielle Rechtsverletzungen erfahren, sowohl an den Universitäten als auch im Alltag. Unsere Arbeit, unsere wissenschaftlichen Erungenschaften und unser Ansehen in der Gesellschaft wurden für nichtig erklärt. Nach der Verlesung der Friedenspetition entsandte der Hochschulrat unverzüglich eine Anordnung an die Universitäten. Sofort leiteten als erstes Stiftungsuniversitäten, an denen die rechtliche Absicherung durch die Möglichkeit, Verträge jederzeit aufzulösen am geringsten ist und Ausbeutung am heftigsten erlebt wird, Disziplinarverfahren ein und entließen ohne jegliche rechtliche Grundlage Mitarbeiter*innen aus dem Dienst. Seit Februar 2016 haben 33 Unterzeichner*innen der Friedenspetition ihre Stellen an verschiedenen Stiftungsuniversitäten verloren. Auch an staatlichen Universitäten kam es zu zahlreichen Suspendierungen, der Streichung von dienstlichen Auslands- und Inlandsaufenthalten, Disziplinarverfahren, Verurteilungen und Entlassungen aus dem Beamtendienst. Durch die Erlasse nach dem Putschversuch wurden binnen einer Nacht 44 Friedensunterzeichner*innen und gewerkschaftlich organisierte Universitätsmitarbeiter*innen vor die Tür gesetzt. Sie wurden mit den putschenden Anhänger*innen einer “Bewegung” in einen Topf geworfen, gegen die sie ihre ganze akademische Laufbahn über gekämpft hatten. Damit stieg die Gesamtzahl der aus dem Dienst entlassenen Universitätsmitarbeiter*innen an staatlichen Universitäten auf 60. Insgesamt wurden 93 Friedensunterzeichner*innen entweder aus einer staatlichen Universität oder einer Stiftungsuniversität entlassen.
Damit nicht genug; die Rechtsverletzungen haben vielfältige Erscheinungsformen. 15 Universitätsmitarbeiter*innen wurden entweder zur Kündigung oder zur Pensionierung gezwungen. Insgesamt 511 Wissenschaftler*innen mussten sich Disziplinarverfahren unterziehen. Die Akten von 49 Wissenschaftler*innen wurden an den Hochschulrat mit dem Antrag weitergeleitet, sie von all ihren Ämtern, Rechten und Pflichten als Universitätsmitarbeiter*innen oder aus dem öffentlichen Dienst zu suspendieren. 85 Wissenschaftler*innen wurden ihres Amtes enthoben. 7 Wissenschaftler*innen mussten ihre Verwaltungsposten abgeben. 41 Wissenschaftler*innen kamen in Untersuchungshaft. Hunderte von Unterzeichner*innen wurden und werden nach wie vor mit dem unerhörten Vorwurf, terroristische Propaganda zu betreiben, vorgeladen und mussten und müssen aussagen.
Die Kälte und Sachlichkeit der Daten sollte den Blick auf das Gesamtbild nicht verstellen. Dieses umfasst Mitarbeiter*innen aus 89 Universitäten, die über das ganze Land verteilt sind. Darunter befinden sich Forschungsassistent*innen, die am Anfang ihrer akademischen Laufbahn stehen und die Zukunft der Universitäten sind, ebenso wie Professor*innen, die sich seit Jahrzehnten um Wissenschaft und Gesellschaft verdient gemacht und die höchsten Stufen ihrer akademischen Karriereleiter erreicht haben. Die Anzahl der Erstunterzeichner*innen war 1128. Infolge des Drucks und der Drohungen im Laufe der ersten Woche erhöhte sich die Zahl auf 2212. Dieser Anstieg ist ein wertvolles Zeichen dafür, dass wir mit Entschlossenheit hinter unserem Friedensversprechen stehen. Wir haben uns stets gegen jeglichen Druck und jegliche Rechtsverletzungen gestellt. Wir haben immer wieder zum Ausdruck gebracht, dass wir hinter unserem Friedensversprechen stehen und dass wir die Universität, unsere Studierenden und unsere Forschung nicht aufgeben werden.
Wir vier wurden festgenommen. Nachdem drei von uns 40 und eine 22 Tage in Untersuchungshaft verbracht hatten, wurden wir am 22. April 2016 nach der ersten Verhandlung aus der Haft entlassen. In unseren Verteidigungsreden haben wir an diesem Prozesstag wiederholt betont, dass wir hinter unserem gemeinsamen Versprechen, unserer “Forderung nach Frieden” stehen, dass es kein “Verbrechen” ist, Frieden zu fordern und diese Forderung öffentlich auszusprechen, und dass die Forderung nach Frieden ebenso wenig verurteilt werden kann wie Wissenschaftler*innen, die diese Forderung artikulieren. Wir haben mit unserer Verteidigung die Anklage der Staatsanwaltschaft widerlegt, die sich auf Artikel 7/2 des türkischen Anti-Terror-Gesetzes stützte. Aber nicht nur wir, sondern auch Schriftsteller*innen, Journalist*innen, Hunderte von Studierenden, alle demokratischen und oppositionellen Gruppen sind Zielscheibe der Justiz dieses Landes geworden. Wir werden alle Zeugen eines Prozesses sein, der zeigen wird, ob dieses Land tatsächlich eine unabhängige Justiz hat, die Gerechtigkeit walten lässt. Die Staatsanwaltschaft hat eine Änderung des Schuldvorwurfs und die Fortführung des Verfahrens auf Grundlage des Artikels 301 des Türkischen Strafgesetzbuches (Beleidigung der türkischen Nation, des Staates der türkischen Republik und der Institutionen und Organe des Staates) anstelle des Artikels 7/2 des Anti-Terror Gesetzes gefordert. Dennoch hat das Gericht trotz der als unberechtigt betrachteten Beschuldigung gemäß Artikel 7/2 des Anti-Terror-Gesetzes nicht mit einem Freispruch geurteilt. In den vergangenen 5 Monaten konnte auch keine inhaltliche und juristische Begründung für unsere Verurteilung auf der Grundlage des Artikels 301 des Türkischen Strafgesetzbuches vorgebracht werden. Dennoch stehen wir heute noch vor Gericht. Wir werden in der Verhandlung, die am 27. September 2016 um 13.30 Uhr vor dem Gericht in Çaglayan stattfindet, zur Sprache bringen, dass wir auf unserem Friedensappell beharren und auf Freispruch plädieren.
Die Universität ist ein Ort, an dem kritische Gedanken entstehen, die dem Wohl der Gesellschaft dienen. Die Universität darf sich nicht von Interessengruppen und Regierungen abhängig machen. Sie ist allein dem Volk verpflichtet, aus deren Arbeit ihre Existenz hervorgeht. Aus der Universität heraus zu sprechen bedeutet, verantwortungsvoll zu sprechen. Ein verantwortungsvolles Sprechen meint, dass wir für das Leben und nicht für den Tod sind; dass wir für Frieden und nicht für Krieg sind; dass wir für Lösung und Solidarität sind und nicht für Konflikt, Zwietracht und Hass; dass wir für Arbeit, Demokratie und die Rechte der verschiedenen Kulturen einstehen und nicht für Interessenvertretung und Machtansprüche. Verantwortliches Sprechen erfordert Respekt vor unterschiedlichen ethnischen, sprachlichen, religiösen, kulturellen und sexuellen Identitäten, vor unterschiedlichen Lebensformen, vor Freiheiten Anderer, vor der Arbeit und der Natur.
Wir stehen hinter unserem Friedensversprechen. Die Forderung nach Frieden kann nicht verurteilt werden, weder durch Anti-Terrorr-Gesetze noch durch das Türkische Strafgesetzbuch! Freies Denken kann nicht verurteilt werden! Kein Verfahren, ob mit oder ohne Untersuchungshaft! Wir fordern Freispruch, jetzt sofort!
Academics for Peace Esra Mungan, Meral Camci, Muzaffer Kaya, Kivanç Ersoy