Friedenspreis kritisiert Freibrief für Angriffskriege
Der Aachener Friedenspreis e.V. kritisiert die jetzt verabschiedete Änderung des Völkerstrafgesetzes als Freibrief für Angriffskriege. „Die Absurdität der bisherigen Gesetzgebung dürfte auf der Hand liegen“, so der Friedenspreis: Bislang sei zwar die Vorbereitung von Angriffskriegen strafbar gewesen, das Führen solcher Kriege jedoch nicht. Nunmehr hat der Bundestag § 13 des Völkerstrafgesetzbuchs ergänzt und ein Gesetz beschlossen, das diese Lücke vermeintlich schließen soll. Der Friedenspreis kritisiert jedoch, dass die von der Bundesregierung gegebene Gesetzesbegründung wesentliche Ausnahmen und Einschränkungen enthält, die befürchten lassen, dass das Gesetz diesbezüglich nicht nur wirkungslos bleibt, sondern als Freibrief für Angriffskriege verstanden werden kann.
Mit lebenslanger Freiheitsstrafe soll künftig bestraft werden, wer einen Angriffskrieg führt. Nach Ansicht des Aachener Friedenspreises ist eine solche Ergänzung des Strafrechts notwendig und überfällig. „Die bisherige Gesetzeslücke war nicht nachvollziehbar, da Angriffskriege das gravierendste völkerrechtliche Delikt sind“, erklärt dazu Heiner Jüttner vom Aachener Friedenspreis. Diese Lücke hatte 2005 den Generalbundesanwalt zu der abwegigen Entscheidung veranlasst, eine Strafanzeige gegen Kanzler Schröder und Außenminister Fischer wegen Unterstützung des US-amerikanischen Überfalls auf den Irak abzulehnen, weil nur die Vorbereitung und nicht die Führung eines Angriffskrieges selbst strafbar sei.
Die konkrete Ausgestaltung des neuen Paragrafen wird nach Ansicht des Vereins jedoch dazu führen, dass auch künftig Anzeigen gegen die Bundesregierung wegen der Führung von Angriffskriegen wirkungslos bleiben. So sollen sogenannte humanitäre Interventionen und Präventivkriege gegen einen bevorstehenden Angriff auf Deutschland weiterhin straflos bleiben. Geringfügige Völkerrechtsverletzungen sind ohnehin ausgenommen. „Gewiss werden Bundesregierung und Bundestag gewieft genug sein, künftig all ihre kriegerischen Aktionen als Präventivmaßnahmen oder als humanitäre Interventionen zu bezeichnen – was immer das heißen mag“, kommentiert Jüttner.
Schon in der Vergangenheit blieben alle Kriegshandlungen folgenlos. Obwohl das Bundesverwaltungsgericht die deutsche Unterstützung des Irakkriegs als Verstoß gegen die UN-Charta wertete und die Beteiligung Deutschlands am Überfall der NATO auf Jugoslawien 1999 durch rechtkräftiges Urteil als völkerrechtswidrig eingestuft wurde, gab es keine Konsequenzen. Mit dem neuen Gesetz wird lediglich eine internationale Resolution aus dem Jahr 2010 umgesetzt, die es dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) ermöglicht, völkerrechtswidrige Angriffskriege zu bestrafen. „Aufgrund der weitgehenden Ausnahmeregelungen ist aber zu befürchten, dass die neue Strafnorm als indirekte Legitimation für humanitäre Interventionen und Präventivkriege missbraucht wird“, so der Friedenspreis.